Allgemeine Geschäftsbedingungen

Textilreinigung
Die Reinigung als Chemischreinigung oder Waschbehandlung wird sachgemäß und schonend ausgeführt. Die Art der Behandlung im Einzelfall bleibt unserem fachmännischen Ermessen überlassen.

Mängel am eingelieferten Reinigungsgut
Wir sind nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und nicht durch eine fachmännische Warenschau erkannt werden können (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlungen, verborgene Fremdkörper u.a. verborgene Mängel). Dasselbe gilt für Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig ist, soweit es nicht entsprechend gekennzeichnet ist oder wir dies durch fachmännische Warenschau nicht erkennen können.

Rückgabe
des Reinigungsgutes erfolgt gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung (Abholbeleg). Anderenfalls hat der Kunde seine Berechtigung zu beweisen. Der Kunde muss das Reinigungsgut innerhalb von drei Monaten nach dem vereinbarten Liefertermin abholen. Geschieht dies nicht innerhalb eines Jahres nach diesem Termin, und ist uns der Kunde oder seine Adresse unbekannt, so sind wir zur gesetzlich vorgesehenen Verwertung berechtigt, es sei denn, der Kunde meldet sich vor der Verwertung. Solche Kleidungsstücke, deren Erlös die Kosten des genannten Verwertungsverfahrens nicht übersteigt, können wirtschaftlich vernünftig oder freihändig verwertet werden. Der Kunde hat Anspruch auf einen etwaigen Verwertungserlös.

Beanstandungen/Mängel
Bei Mängeln am ausgelieferten Reinigungsgut hat der Kunde zu beweisen, dass das Reinigungsgut von uns bearbeitet wurde, z.B. durch Vorlage der Auftragsbestätigung oder des Tickets. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen nach Rückgabe gerügt werden.

Haftung
Soweit wir - gleich aus welchem Rechtsgrund - haften, kann nur Geldersatz verlangt werden. Bei Verlust des Reinigungsgutes haften wir unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Bei Bearbeitungsschäden haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Ansonsten ist unsere Haftung auf das 15-fache des Bearbeitungspreises begrenzt. Es sei denn, der Auftraggeber macht von der Möglichkeit Gebrauch, unsere unbegrenzte Haftung in Höhe des Zeitwertes durch Abschluss einer Zusatzversicherung zu vereinbaren, was wir empfehlen. Das Gleiche gilt für alle anderen Aufträge (z. B. Lederreinigung, Teppichreinigung, Wäscherei). Die Versicherungsprämie richtet sich nach dem angegebenen Zeitwert.

Keine Haftung wird für Knöpfe, Schnallen, Reißverschlüsse und Schaumgummipolster übernommen.